Eine rekonstruktive Operation der Vulva kann nicht nur nach einer weiblichen Genitalbeschneidung (FGM/C), sondern auch bei anderen medizinischen Ursachen indiziert sein. Ziel einer Rekonstruktion ist es, die Anatomie und Funktion der äußeren Genitalien möglichst anatomisch wiederherzustellen sowie Beschwerden zu lindern.
Nach Tumoroperationen im Vulvabereich
Bei Erkrankungen wie einem Vulvakarzinom oder einer vulvären intraepithelialen Neoplasie (VIN) kann die operative Entfernung von Gewebe erforderlich sein. Dies kann zu funktionellen Einschränkungen oder sichtbaren Veränderungen der äußeren Genitalien führen.
Eine rekonstruktive Operation kann helfen, Gewebe- und Hautdefekte zu decken, Narben zu korrigieren und die anatomischen Strukturen wiederherzustellen. Je nach Befund können dadurch Beschwerden wie Schmerzen, Reibungsempfindlichkeit oder Beeinträchtigungen beim Wasserlassen verbessert werden.
Angeborene Fehlbildungen oder genetisch bedingte Veränderungen
Einige Frauen haben angeborene Besonderheiten der äußeren Geschlechtsorgane, die Form, Größe oder Lage einzelner Strukturen betreffen können. In manchen Fällen führen diese Veränderungen zu funktionellen Beschwerden oder einer erheblichen psychischen Belastung.
Ob eine operative Korrektur sinnvoll ist, wird individuell anhand der anatomischen Gegebenheiten und der bestehenden Beschwerden beurteilt.
Krankheitsbedingte Gewebeverluste
Schwere Entzündungen oder Infektionen im Genitalbereich, beispielsweise bei Akne inversa (Hidradenitis suppurativa) oder nach Abszessen, können zu Narbenbildungen und Gewebeverlusten führen.
Rekonstruktive Verfahren können dazu beitragen, vernarbtes Gewebe zu korrigieren, die Beweglichkeit der Haut zu verbessern und funktionelle Beeinträchtigungen zu reduzieren.
CHRONISCHE HAUTERKRANKUNGEN WIE DEN LICHEN SCLEROSUS ET ATROPHICUS ODER DER VESTIBULODYNIE
Bestimmte chronisch-entzündliche Hauterkrankungen können zu Vernarbungen, Verengungen, Elastizitätsverlust und strukturellen Veränderungen im Bereich der Vulva führen. Typische Beschwerden sind Juckreiz, Brennen, Schmerzen oder wiederkehrende Hauteinrisse.
Eine Rekonstruktion kann in ausgewählten Fällen sinnvoll sein, wenn die Gewebeveränderungen die Funktion deutlich beeinträchtigen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Grunderkrankung fachgerecht behandelt und möglichst stabil eingestellt ist bzw. die konservative Therapie an ihre Grenzen kommt.
Folgen schwerer Verletzungen (Z.B. SEXUALISIERTE GEWALT) oder Geburtsverletzungen
Ausgeprägte Dammrisse, Komplikationen nach einer Episiotomie (Dammschnitt) oder andere Verletzungen können zu Narbenzug, Eingangsverengungen, Asymmetrien und funktionellen Beschwerden führen.
Rekonstruktive Eingriffe können helfen, Narben zu lösen, Gewebe neu zu formen und zu ersetzen sowie Beschwerden beim Sitzen, Geschlechtsverkehr oder bei der Blasen- und Darmfunktion zu lindern.
Wichtig: Ob eine rekonstruktive Behandlung medizinisch sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Situation ab. Eine sorgfältige fachärztliche Untersuchung und Beratung ist daher die Grundlage jeder Therapieentscheidung.
FORM-FUNKTIONELLE STÖRUNGEN NACH OPERATIVEN EINGRIFFEN
Das Behandlungsspektrum der sekundären anatomischen vulvo-clitoralen Rekonstruktion umfasst spezialisierte operative Techniken, die Form, Funktion und Gewebeintegrität des äußeren weiblichen Genitals nach vorausgegangenen ästhetisch-rekonstruktiven und anderen Eingriffen wiederherstellen. Es handelt sich dabei um ein komplexes rekonstruktives Spektrum, das sowohl mikrochirurgische als auch funktionelle und form-ästhetische Komponenten integriert.